Inhaber-Ausfall­versicherung

Mit der Inhaber-Ausfall­versicherung wird Ihr Unternehmen vor finanziellen Einbußen geschützt, wenn der Geschäftsführer ausfällt.

Zwei Bäcker bei der Arbeit in der Backstube

Wer kümmert sich um meinen Betrieb, wenn ich ausfalle?

Gerade ein langfristiger Ausfall kann nicht ohne Weiteres kompensiert werden und hat nicht selten Auswirkungen auf Produktion, Verkauf und Umsatz des eigenen Betriebes. Auch bei eingespielten Arbeitsabläufen und top motivierten Mitarbeitern gibt es Aufgaben, die eben nur der „Chef“ erledigen kann. Sei es der Einkauf von Rohstoffen, die Verhandlung mit Zulieferern oder die Kalkulation bei der Auftragsannahme. Bestimmte Aufgaben erfordern das Knowhow eines Inhabers oder Geschäftsführers mit entsprechender Handlungsvollmacht.

Mit der neuen Inhaber-Ausfallversicherung sichern Sie sich oder ihren Geschäftsführer gegen den eigenen krankheits- oder unfallbedingten Ausfall ab und können finanzielle Einbußen durch eine Arbeitsunfähigkeit auffangen.

Die Leistung erhält dabei Ihr Betrieb, mit welchem Sie z. B. temporär übertragene Aufgaben an eigene Mitarbeiter problemlos zusätzlich vergüten können. Alternativ kann mit der Leistung aus der Inhaber-Ausfallversicherung auch eine externe, fachkompetente und vertrauenswürdige Ersatzkraft finanziert werden.

Somit müssen Sie sich um Ihre betriebliche Existenz keine Sorgen mehr machen!

Vorteile der Inhaber-Ausfallversicherung

Leistung schon ab Teil-AU

12 Monate Zahlung ohne Abzug der Karenz

Erhöhung durch Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

Speziell für Innungsmitglieder

50.000 Euro Extraleistung bei Unfalltod.

Leistungen der Inhaber-Ausfallversicherung

Unfall

Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die aus einem Unfall resultiert

Quarantäne

Quarantäne gegen die versicherte Person (nicht bei Pandemie/Epidemie)

Krankheit

Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit (optional: Einschluss psychischer Erkrankungen)

Leistungshöhe

Abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit

Unser Angebot

Leistungen

Die Inhaberausfall-Versicherung wird über zwei Leistungsarten angeboten.

Der Schutz erfolgt in zwei Stufen: Sie können nur die Absicherung gegen Unfall und Quarantäne wählen oder zusätzlich noch den Ausfall aufgrund von Krankheit  mitversichern.

Ihr Vorteil

Die Leistung wird bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60% fällig.

Sie leisten viel, wir leisten viel.

Die Inhaber-Ausfallversicherung bietet Ihnen bzw. Ihrem Geschäftsführer im Schadensfall eine pauschale Erstattung auf Tagesbasis. So können Sie die finanziellen Einbußen durch eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfall, Krankheit oder einer angeordneten Quarantäne auffangen.

Ermittlung der Tagespauschale

Versicherungssumme ÷ 365 = Tagespauschale

Höhe der Tagespauschale

Nach Leistungstag entsprechender %-Wert der Tagespauschale

Staffelung für die Tagespauschale

1. – 90. Tag = 75% des Tagessatzes

91. – 275. Tag = 100% des Tagessatzes

276. – 365. Tag = 125% des Tagessatzes

Beispiel

Versicherungssumme: 365.000 Euro

Arbeitsunfähigkeit (AU) nach Ablauf Karenzzeit (Karenzzeiten 21,42 oder 90 Tage): 20 Tage

Grad der AU: 75%

Berechnung der Leistung

365.000 Euro ÷ 365 = 1.000 Euro x 75% = 750 Euro x 20 Tage = 15.000 Euro

Wie errechnet sich die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme orientiert sich an der realen Unternehmenssituation:

Wir berücksichtigen zur Festlegung der Versicherungssumme den jährlichen Rohertrag Ihres Betriebes.

Die Höchstversicherungssumme beträgt dabei 400.000 Euro.

Umsatz – Wareneinsatz = Rohertrag (Ertragsausfall)

Extraleistung für Innungsmitglieder

Innungsmitglieder erhalten bei uns eine Bonus-Leistung: Zusätzlich zu den Tarifleistungen erhalten Sie 50.000€ als Extraleistung bei Unfalltod.

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