Grundfähigkeits­versicherung

SI WorkLife KOMFORT - Mit unseren flexiblen Absicherungsmöglichkeiten erhalten Sie genau den Schutz, den Sie zur Sicherung Ihrer Arbeitskraft benötigen.

Brot frisch aus dem Ofen

Grundfähigkeiten absichern und Lebensstandard schützen

Sie verbringen einen Großteil Ihres Tages mit körperlicher Arbeit, daher ist gerade für Sie als Bäcker/-in die Grundfähigkeitsversicherung eine geeignete und preisgünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vor allem in handwerklichen Berufen führt eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit schnell zum Verdienstausfall.

Sollten Sie eine Grundfähigkeit wie beispielsweise das Sehen oder Greifen für voraussichtlich mindestens 6 Monate verlieren, können Sie Ihr Einkommen mit der Grundfähigkeitsversicherung schützen.

Sie erhalten eine garantierte, monatliche Rente und federn so Ihre Einkommensverluste ab. Bei uns können Sie sogar die Nutzung des Smartphones Grundfähigkeit absichern!

Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung

Monatliche Rente

Volle Leistung bereits bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit, Demenz oder Pflegebedürftigkeit

Nach­versicherungsgarantie

Anpassungsmöglichkeiten Ihres Versicherungsschutzes je nach Lebenssituation

EXKLUSIV Option

Wechselrecht für unter 30-Jährige in die Berufsunfähigkeits­versicherung – ohne Gesundheitsprüfung

Abgesicherte Grundfähigkeiten

Darstellung der Grundfähigkeiten

Weitere Highlights

 

SI WorkLife

KOMFORT

SI WorkLife

KOMFORT PLUS

Auszahlung der monatlichen Rente bei Pflegebedürftigkeit und Demenz✓ ✓ 

Option: Worst-Case Kapitalhilfe

Einmalzahlung bei schwerer Krankheit (z.B. nach einem Herzinfarkt oder bei einer Krebserkrankung)

✓ ✓ 
Option: Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung für unter 30-jährige ohne Gesundheitsprüfung möglich✓ ✓ 

Fragen und Antworten zur Grundfähigkeitsversicherung

Was sind Grundfähigkeiten?

Allgemeine Fähigkeiten, wie z.B. das Sehen, Hören oder Greifen werden auch als Grundfähigkeiten bezeichnet. Hinzu kommen Fähigkeiten, die Grundvoraussetzungen für körperliche Leistungen sind. Dazu zählen der Gleichgewichtssinn oder das eigenverantwortliche Handeln.

In Ihrer Bäckerei nutzen Sie Ihre Grundfähigkeiten tagtäglich und somit sind diese Fähigkeiten die Grundlage für die Ausübung Ihres Berufes und letztlich Ihres Einkommens.

Was ist der Unterschied zwischen einer Grundfähigkeits- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Mit unserer Grundfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie mindestens eine Grundfähigkeit z.B. durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit verlieren sollten. Gerade durch Ihre überwiegend körperliche Tätigkeit im Lebensmittelhandwerk sind Sie auf Ihre körperliche Leistungsfähigkeit angewiesen.

Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein, da Ihnen selbst dann eine Rente gezahlt wird, wenn Sie eine Grundfähigkeit verlieren, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufes steht.

Sollten Sie beispielsweise die Fähigkeit des Hörens durch einen Unfall für voraussichtlich mindestens sechs Monate verlieren, könnten Sie dennoch Teigwaren zubereiten. Es würde also keine Berufsunfähigkeit vorliegen und trotzdem würden Sie eine monatliche Rente erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert Sie für den Fall ab, dass Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Sie schützt Sie also vor dem Verlust Ihrer Arbeitskraft, auch z.B. bei einer psychischen Erkrankung und bietet so einen wesentlichen umfangreicheren Schutz.

Bei beiden Versicherungsarten erhalten Sie im Leistungsfall eine vorher vereinbarte monatliche Rente.

Wichtig: Eine Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung!

Wie viel kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?

Um diese Frage beantworten zu können, benötigen Sie zunächst Ihre aktuellen Gehaltsunterlagen und die Ihnen vorliegenden Renteninformationen. Damit können Sie bestimmen, in welcher Höhe Sie Ihre körperliche Leistungsfähigkeit im Falle eines Verlustes einer Grundfähigkeit absichern müssen.

Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht, wie Sie die Höhe der so genannten Versorgungslücke ermitteln können.

Ihr monatliches Bruttoeinkommen                            2.500,00 €

Ihr monatliches Nettoeinkommen                              1.700,00 €

abzüglich der Gesetzlichen                                        –  900,00 €

Erwerbsminderungsrente

(ca. 36 % vom Bruttoeinkommen)

Ihre Versorgungslücke bei

Berufsunfähigkeit/ Erwerbsminderung.                   =  800,00 €

Den Betrag, bzw. die monatliche Versorgungslücke in Höhe von 800,00 EUR sollten Sie also mindestens absichern.

Mindestens deswegen, da ein Verlust einer Grundfähigkeit nicht immer auch eine Erwerbsminderung mit sich bringt. Sollte dies der Fall sein, würde die Deutsche Rentenversicherung keine Erwerbsminderungsrente zahlen und somit würde sich die Versorgungslücke noch vergrößern.

Wie Sie diesen Betrag konkret absichern können, zeigen Ihnen die folgenden Beispiele:

Infografik zu SI-WorkLife Tarifen

Kann ich meine vereinbarte Rente in Zukunft erhöhen?

Passen Sie Ihre Grundfähigkeitsversicherung ganz einfach Ihrem Leben an – durch anlassbezogenen Ausbau oder in den ersten 5 Versicherungsjahren selbstverständlich auch ohne konkretes Ereignis.

Mit der individuellen Ausbaugarantie, bzw. Nachversicherungsgarantie, können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen!

Sie können den Versicherungsschutz beispielsweise bei folgenden Lebensereignissen ausbauen:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Abschluss einer Ausbildung
  • Meisterprüfung bestanden
  • Hochzeit oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Gehaltssteigerung um mindestens 10 %
  • Erwerb oder Neubau einer Immobilie
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit

 

Clever: Die Beitragsdynamik

Sie können die vereinbarte Rentenleistung auch ausbauen, indem Sie sich dafür entscheiden, Ihren Beitrag jährlich um 1 % bis max. 5 % zu erhöhen. Dies geschieht automatisch, sie können der Anpassung aber natürlich jederzeit widersprechen. Die Beitragsdynamik ist dafür vorgesehen, den Versicherungsschutz Ihrem steigenden Lebensstandard (beispielsweise durch Gehaltserhöhungen) anzugleichen.

Wann erhalte ich Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung?

  1. Sie erhalten die volle versicherte monatliche Rente, wenn Sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder einen mehr als altersbedingten Kräfteverfall mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren. Für die Auszahlung benötigen wir u.a. einen ärztlichen Befund, aus dem hervorgeht, dass die Grundfähigkeit für voraussichtlich 6 Monate verloren sein wird, oder dass Sie diese bereits seit 6 Monaten verloren haben
  2. Sie erhalten ebenfalls die vereinbarte Rente, wenn bei Ihnen Pflegebedürftigkeit vorliegt. Auch hier gilt, dass die Pflegebedürftigkeit durch eine Krankheit, einen Unfall oder einen mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall eingetreten sein muss. In diesem Fall benötigen wir u.a. einen ärztlichen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 2 alltägliche Verpflichtungen, Aktivitäten oder Aufgaben nicht mehr ohne Hilfe ausführen können. Hierzu zählen zum Beispiel das Ankleiden oder Essen. Dieser Zustand muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen bleiben oder bereits seit 6 Monaten bestehen.
  3. Wird bei Ihnen eine Demenz diagnostiziert, bekommen Sie von uns ebenfalls die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.

Worst-Case Kapitalhilfe (Dread Disease) - was ist das?

Sie können Ihre Grundfähigkeitsversicherung auch um eine so genannte Worst-Case Kapitalhilfe erweitern. Damit versichern Sie zusätzlich den Eintritt folgender schwerer Krankheiten (dread diseases) in bestimmten definierten Ausprägungen:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Benigner (gutartiger) Gehirntumor
  • Chronische Lungenschwäche
  • Chronisches Nierenversagen
  • HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion
  • HIV-Infektion – erworben während der beruflichen Tätigkeit
  • Multiple Sklerose

Im Leistungsfall erhalten Sie von uns eine Einmalzahlung, die der 12-fachen vereinbarten Monatsrente entspricht.

Die Einmalzahlung können Sie zum Beispiel für die Anschaffung medizinischer Hilfsmittel, Medikamente oder den Umbau Ihrer Wohnung nutzen. Wir schreiben Ihnen aber natürlich nicht vor, wofür Sie die Zahlung verwenden.

Sie erhalten die Auszahlung zudem unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können oder wie lange Sie erkrankt sind.

Kann ich auch später noch zur Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln?

Ja – und zwar mit unserer EXKLUSIV-Option. Sie können diese Option beim Vertragsabschluss bis zu Ihrem 30. Lebensjahr vereinbaren. Sie ist kostenlos und sichert Ihnen die Möglichkeit, Ihre Grundfähigkeitsversicherung bei bestimmten Anlässen wie z.B. einer bestandenen Meisterprüfung bis zu Ihrem 35. Lebensjahr in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln. Ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Besonders sinnvoll ist die EXKLUSIV-Option für alle, die zunächst eine kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, aber nicht ausschließen möchten, sich später umfangreicher abzusichern. Mit der Option sichern Sie sich zudem Ihren derzeitigen Gesundheitszustand, da Sie bei der Umstellung nicht nochmal die Gesundheitsfragen beantworten müssen.

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